Mein Herbst 89 - Erlebnisberichte
 
Eine Aktion von
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Schirmherr der Aktion
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BM Wolfgang Tiefensee
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Anonym: Reisegesetze in der DDR

Gedanken zur Wende

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Begonnen hat alles mit meinem ersten Antrag zur Besuchsreise zum 73. Geburtstag meiner Oma nach Westberlin. Dieser Antrag wurde durch meinen damaligen Betrieb abgelehnt. An die Begründung kann ich mich nicht mehr erinnern. Sie war meiner Meinung nach unbedeutend. (Probleme mit dem Arbeitsvertrag) In der darauf folgenden Zeit wurde ich Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und übernahm durch Werbung der Partei den Vorsitz in einem Wohngebietsausschuß der Nationalen Front in meinem Wohngebiet.
Meinen Antrag zur Besuchsreise zum 74. Geburtstag meiner Oma im darauf folgenden Jahr konnte ich mit Hilfe der NDPD durchsetzten. Trotzdem bestanden einige Schwierigkeiten, da mir auch meine neuer Betrieb Schwierigkeiten bei der Zustimmung bereitete.
Gerade zur 750 Jahrfeier konnte ich reisen und eine ganze Woche in Westberlin mitfeiern.
Zur Beerdigung meiner Oma im Januar des nachfolgenden Jahres wurde mein Antrag durch den Betrieb wieder abgelehnt. Durch die Kürze der Zeit war es trotz Bemühungen über die Partei nicht möglich, eine Genehmigung zu erwirken. Eine Kopie der Ablehnung wurde dem Parteivorstand der NDPD übergeben, mit dem Antrag entsprechende gesetzliche Bestimmungen für das Reisen in die BRD zu initiieren. Im April 1988 wurden wir auf einem Fünftageslehrgang der Partei darüber informiert, dass ein Reisegesetz in Kürze verabschiedet werden soll. Auf diesem Lehrgang stellte ich den Antrag an die Partei zur Schaffung von Reisemöglichkeiten als Begleitperson für Behinderte. Der Antrag wurde sofort schriftlich an den Parteivorstand in Berlin geschickt.
Im November 1988 wurde das erste Reisegesetz der DDR im Gesetzblatt veröffentlicht. Leider fehlt die Möglichkeit des Reisens als Begleitperson für Behinderte. Eine entsprechende Eingabe an den Parteivorstand mit Senkung des Parteibeitrages erfolgte im Dezember.
Die erste Durchführungsbestimmung zum Reisegesetz wurde dann im März 1989 veröffentlicht, mit der Möglichkeit des Reisens als Begleitperson für Schwerstbehinderte.
An den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen beteiligte ich mich aktiv als Mitglied in einem Wahlvorstand in meinem Wohnbezirk. Aus diesen Erfahrungen heraus stellte ich den Antrag an die Volkskammer zur Änderung der Wahlart.
Im Juli 1989 stellte ich den ersten Antrag zur Reise als Begleitperson für meinen schwerbeschädigten 70jährigen Vater zu Verwandten in die BRD. Mein Antrag wurde von den zuständigen Organen mit der Begründung, dass er nicht unter die erste Durchführungsbestimmung zum Reisegesetz fällt, nicht angenommen. Über alle Instanzen bis zum Verwaltungsgericht, versuchte ich die Genehmigung durchzusetzen. Der Antrag scheiterte daran, dass im Gesetz der Begriff schwerstbeschädigt formuliert war, mein Vater aber nur einen Schwerbeschädigtenausweis mit ärztlicher Bescheinigung, dass eine Begleitperson und Fahrt im PKW erforderlich sind, hatte. So scheiterten alle meine Bemühungen, wie so oft, am deutschen Bürokratismus.
Auf der Grundlage dieser Erfahrungen befasste ich mich einmal intensiver mit der Verfassung der DDR. Noch im Juli und August wurden von mir zwei Anträge an das Oberste Gericht formuliert, zu überprüfen, ob sich die Regierung bei der Verabschiedung von bestimmten Gesetzen an die Verfassung der DDR gehalten hat. Das betraf folgende Artikel der Verfassung:

Artikel 20/2 Gleichberechtigung von Mann und Frau, hinsichtlich unterschiedlichem Rentenalter und alterbedingtem Zusatzurlaub

Artikel 22/1 Wahlrecht - Ausländerwahlrecht, da entspr. Verfassung nur Bürger der DDR wahlberechtigt sind

Artikel 65/2 - grundlegende Gesetze sind nur nach Erörterung in der Bevölkerung zu verabschieden - hinsichtlich Reisegesetz

Beide Anträge wurden vom Obestern Gericht wegen Nichtzuständigkeit nicht angenommen und nicht bearbeitet.
In der darauf folgenden Zeit fielen mir folgende Ereignisse besonders auf: die Krankheit Erich Honneckers, die Sprachlosigkeit der Regierung und Egon Krenz, der dem Präsidenten des Obersten Landesgerichts eine Auszeichnung überreichte. Da wusste ich, dass meine Eingaben nicht viel bewirken werden, aber doch schon eine gewisse Unruhe in der Regierung erzeugt hatten.
Der 40. Jahrestag des DDR war das wichtigste Datum für die Wende in der DDR, das gekennzeichnet war von den Jubelfeiern am 7. und 8. Oktober in Berlin, Leipzig und Dresden.
In Auswirkung der Ereignisse, besonders am 8. Oktober, schickte ich eine neue Formulierung meiner Anträge an das Oberste Gericht, am 9. Oktober an den Verfassungs- und Rechtsausschuss der Volkskammer und an den Abgeordneten meiner Partei in diesem Ausschuss, der aus Rostock war und den ich kannte. Danach überstürzten sich die Ereignisse. Seit dem 11. Oktober tagte das Politbüro, am 12. Oktober stellte Willy Stoph die Vertrauensfrage gegen Erich Honnecker und am 17. Oktober trat dieser dann zurück.

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