Mein Herbst 89 - Erlebnisberichte
 
Eine Aktion von
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BM Wolfgang Tiefensee
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Wolfgang Welsch: Wie ich den 9. November 1989 und das Ende der Diktatur erlebte

Für viele Menschen, in Ost wie West, kam die Meldung der Nachrichtenagenturen über die Öffnung der Grenzen am Abend des 9. November völlig überraschend. Als ich über das Fernsehen an meinem Wohnort in Baden-Württemberg davon hörte, war meine erste spontane Reaktion: „Endlich! Endlich geschieht, was absehbar und nicht mehr aufzuhalten war: Die willkürliche Grenze durch Deutschland, die einzig dem Machterhalt der kommunistischen SED diente, ist unwiderruflich gefallen."

Dabei mag dahingestellt sein, ob der vom Politbüromitglied Schabowski verkündete „sofortige Vollzug" einer Reisefreiheit von DDR-Bürgern ein Lapsus oder Absicht war. Tatsache war auch, dass viele Menschen sich diese Reisefreiheit durch ihre Flucht erzwungen hatten, massenhaft im Sommer und Herbst 1989. Das begann mit dem „Paneuropa-Picknick" nahe der österreichisch-ungarischen Grenze bei Sopron, wo während einer Friedensdemonstration über 600 DDR-Urlauber über ein kurzzeitig geöffnetes Grenztor nach Österreich flüchteten, und setzte sich mit der Flucht mehrerer tausend DDR-Flüchtlinge in die Deutsche Botschaft in Prag fort. Sie erzwangen ihre Ausreise mit Zügen über die DDR in den Westen. Honecker wurde entmachtet, seinem Nachfolger Krenz blieb keine Wahl, als die Öffnung der sogenannten „Staatsgrenze der DDR". Das widerständige Verhalten der Flüchtlinge, die Sehnsucht nach Freiheit, und ganz am Ende die Demonstrationen in Dresden, Leipzig und anderen Städten, hatten der DDR den Todesstoß versetzt.

Seit 1985 verfügte ich über hinreichende Indizien, dass der auf mich 1981 in Israel verübte Giftmordanschlag von der Stasi geplant und durchgeführt worden war. Nachdem in Folge der ersten freien Volkskammerwahl vom 18. März 1990 das Kabinett de Maizière ins Amt gekommen war, nutzte ich im Juli des gleichen Jahres die Gelegenheit zu einem ersten Besuch in Ostberlin. Seit meinem Freikauf aus politischer Haft 1971 und den darauf folgenden Jahren aktiver Fluchthilfe- und Widerstandstätigkeit gegen den SED-Staat, sowie angesichts eines noch immer bestehenden Haftbefehls auf den Fahndungslisten sämtlicher Staatssicherheitsdienste der Ostblockstaaten, passierte ich die innerdeutsche Grenze. Nichts geschah. Mein Ziel war das Stadtbezirksgericht in der Ostberliner Littenstraße. Hier wollte ich den Mann anzeigen, den ich als Verantwortlichen für den Terror, und speziell für den Versuch meiner Ermordung ansah: Erich Mielke. Im Dienstgebäude der DDR-Justiz hielt ich inne: In 40 Jahren DDR waren hier mit mir tausende Menschen aus politischen Gründen zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Nach Klärung der Zuständigkeit, erklärte sich schließlich eine Staatsanwältin bereit, meine Anzeige aufzunehmen. Ich eröffnete ihr, dass ich nach §112 (1+2) Abs.1,2,3,4 und 5(3) Strafgesetzbuch der DDR von 1969, Strafanzeige gegen den vormaligen Minister für Staatssicherheit der DDR, Erich Mielke, und andere vorläufig unbekannte Angehörige des MfS wegen Planung, Verabredung und den Versuch mich zu ermorden, erstatte und Strafantrag stelle. Bei der Nennung des Namens „Mielke" zuckte die Staatsanwältin. Der, und das Unwort „MfS", wirkten als Tabu offenbar nach. Schließlich nahm sie meine fotokopierten Indizien und Beweise entgegen, protokollierte den rekonstruierten Tathergang, versah den Vorgang mit einem Aktenzeichen und sicherte mir, sichtlich unwillig, Ermittlungen zu. Bis zum Ende der DDR, am 3. Oktober gleichen Jahres, hörte ich nie mehr davon.

Im darauf folgenden Jahr 1991 erstattete ich zwei weitere Strafanzeigen in gleicher Sache bei der Staatsanwaltschaft am Westberliner Kammergericht, sowie bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Doch auch hier bekam ich niemals Nachricht über Aufnahme oder Fortgang der Ermittlungen. Nach Jahren erfuhr ich den Grund: Man glaubte mir nicht! Ich hätte nie für möglich gehalten, dass man die Strafvereitelung eines Kapitalverbrechens im Rechtsstaat amtlich und ohne Rechtsfolgen für die Nicht-Handelnden so begründen könnte. Das ließ sehr früh auf die Art und Weise späterer juristischer Aufarbeitung staatlichen Unrechts der DDR schließen.

An Stelle der Justiz nahm ein Hamburger Nachrichtenmagazin 1994 die Ermittlungen auf, recherchiere und bestätigte die vorhandenen Indizien zu Beweisen. Darauf bequemte sich endlich auch die Justiz zu amtlichem Handeln. Die Täter wurden ermittelt, verhaftet und verurteilt. Nach der Freude über den Sturz der Diktatur, den Fall der Mauer und die darauf folgende deutsche Einheit, machte sich allerdings nicht nur bei mir Ernüchterung breit. Die Unterlassung der Aufhebung eines Rückwirkungsverbotes im Einigungsvertrag zur Bestrafung von Tätern des Unterdrückungsapparates der DDR, sollte sich als schwerer Fehler bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts erweisen. Die Nation ist geeint, doch die Aufarbeitung weitgehend gescheitert. Die Verklärung der Diktatur schreitet voran.

Wolfgang Welsch

Publizist und Autor




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